Mitteilungen
Inklusion: Lehrkräfte Freier Schulen gleichgestellt
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf auch in freien Schulen zu vergleichbaren Bedingungen wie in staatlichen Schulen integrativ beschult werden können. Diesen Zielen sind die Freien Schulen durch die Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur "Erhöhung des Schülerbetrages nach § 150 Abs. 7 NSchG für zusätzliche sonderpädagogische Förderung bei integrativer Beschulung" vom 14.10.2011 einen Schritt näher gekommen.
Die Verfügung sieht vor, dass nach vorliegender Zustimmung der NLSchB zur integrativen zielgleichen Beschulung eines Schülers mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule in freier Trägerschaft der ausgewiesene Zusatzbedarf an zusätzlichen Förderstunden nicht mehr durch eine Förderschullehrkraft erteilt werden muss. Die Voraussetzung für die Gewährung des erhöhten Schülerbetrags nach § 150 Abs. 7 NSchG ist, dass entweder eine Förderschullehrkraft oder dass eine Lehrkraft der Schule mit Beratung und Unterstützung des Mobilen Dienstes diese zusätzlichen Stunden durchführt. Die freien Schulen erhalten hiermit mehr Gestaltungsspielraum. mehr
Freie Schulen fordern Grundlagen für Kooperationsvereinbarungen
Für Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen liegen immer noch keine Regelungen für eine Zusammenarbeit vor. Weder ist über § 25 NSchG oder über § 152 eine Verrechnung des Personaleinsatzes möglich, noch sind dienstrechtliche Fragen geklärt.
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen mahnte erneut in ihrer Stellungnahme zur Oberschule, die Regelungslücke zu schließen. Die Zusammenarbeit zwischen allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen, die der Berufsorientierung und der Berufsbildung dienen soll, ist nicht zu realisieren, sofern eine der Schulformen eine Schule in freier Trägerschaft ist und der Personaleinsatz verrechnet werden muss. mehr
Freie Schulen setzen sich für Schulgeldfreiheit in der
Pflegeausbildung ein
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen begrüßt die Anhebung der Schulgeldförderung an Altenpflegeschulen sowie die beabsichtigte Stiftungsgründung als ersten Schritt, um Niedersachsens Bedarf an Fachkräften zukünftig decken zu können. Weitere Maßnahmen zur Förderung der Altepflegeausbildung wie Schulgeldfreiheit und die Wiedereinführung der Umlagefinanzierung der Ausbildung in der Altenpflege sind nach Auffassung der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds., Heike Thies, "dringend geboten, um Niedersachsen demographiefest zu machen".
AGFS Stellungnahme Richtlinie Zuwendungen Ausbildung Altenpflege_pdf
AGFS Stellungnahme Gesetzentwurf Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung_pdf
Parlamentarisches Abendessen der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e.V. am 30. Juni 2011 im Alten Rathaus Hannover
„Schulabbrecher und mangelnden Ausbildungsreife – ein Thema für Schulen in freier Trägerschaft?!“ Diese Frage stand im Mittelpunkt des parlamentarischen Abendessens der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsens am 30.06.2011 im Alten Rathaus in Hannover, auf dem zahlreiche Abgeordnete aller Parteien begrüßt werden durften. Vertreter und Vertreterinnen der unterschiedlichsten Schulen in freier Trägerschaft stellten eindrucksvoll Wege der Berufsorientierung an ihren Schulen dar. Als Gründe für die niedrigen Schulabbrecherquoten hoben sie unter anderem das besondere Schulklima und die individuelle Förderung des Einzelnen an den freien Schulen hervor.
Lesen Sie dazu auch unseren Info-Brief:
Info-Brief Parlamentarisches Abendessen 30.06.2011
Schulen in freier Trägerschaft sind "Sparschweine der öffentlichen Hand"
resümierte die AGFS-Vorsitzende Heike Thies anlässlich einer Einweihungsfeier am GLH in Melbeck.
Landeszeitung Lüneburg 21./22.05.11
Schulen in freier Trägerschaft - Niedersachsen und Schleswig-Holstein als Schlusslichter
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes stieg der Anteil der Schüler und Schülerinnen an Schulen in freier Trägerschaft von 2000 (7,0%) bis 2009 (9,5%) um 2,5 % Pkte. Niedersachsen liegt mit einem Anteil von 6,5% Schülern und Schülerinnen an vorletzter Stelle im Bundesgebiet.
Anteil der Schüler/innen in privaten Schulen pdf
Honorarkräfte an Schulen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten von Honorarkräften an Schulen, rät die AGFS im Zweifelsfalle, Werks- oder / und Honorarverträge zu überprüfen. Zur Information weisen wir auf Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung hin sowie auf den Erlass zur Sicherung der wirtschaftlichen Stellung der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft.
Auszug aus Anlage 4 Katalog bestimmter Begrufsgruppen pdf
Erlass zur Sicherung der wirt. Stellung der Lehrkräfte pdf
DRV Statusaufstellung von Erwerbstätigen pdf
DRV Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit
Initiative "Schule in Freiheit" fordert Vollfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft
Berliner Volksinitiative Schule in Freiheit
Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben
sind auch bei volljährigen Kindern als Vertragspartner der Schule für den Unterhaltspflichtigen abzugsfähig. Für die Berücksichtigung der Schulgeldzahlungen bei der Einkommenssteuerveranlagung ist nicht mehr von Bedeutung, wer Vertragspartner der Schule und damit Zahlungsverpflichteter ist, sondern wer unterhaltsverpflichtet ist und die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat (i.d.R. Bezieher des Kindergeldes).
Mitteilung des BdSt, Information der Oberfinanzdirektion Münster vom 5.11.2010, AZ ESt 30/2005
Überprüfung der Schülerbeträge in der Finanzhilfe:
Nach Mitteilung des Kultusministeriums können auf Grund der Zusammenlegung von Kursen der Jahrgangsstufen 12 (G8) und 13 (G9) an den Gymnasien noch keine Aussagen zu möglichen Veränderungen durch die Einführung des G 8 gemacht werden.