Das Recht der Schulen in freier Trägerschaft

Das Recht freie Schulen zu gründen, ist als Grundrecht in Art. 7 des Grundgesetzes aufgenommen worden. Als Konsequenz aus der grundgesetzlichen Verankerung zur Errichtung Freier Schulen wird eine Vielfalt im Schulwesen garantiert und ein staatliches Schulmonopol verhindert. Das Niedersächsische Schulgesetz regelt spezifisch die Grundlagen des Schulwesens und damit auch das der freien Schulen im Land Niedersachsen.
 
Wenn Sie Fragen zum Thema Finanzhilfe oder zur Schulgründung/-genehmigung haben, klicken Sie bitte in der Menüleiste den entsprechenden Punkt an. Unter www.mk.niedersachsen.de kommen Sie direkt auf den Server des niedersächsischen Kultusministeriums, wo Sie zusätzliche Informationen abrufen können. Auch auf der Seite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung finden Sie weitere hilfreiche Informationen.