Schulgründung/-genehmigung

Als Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Niedersachsens stehen wir Ihnen gerne für Fragen oder ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 0511/47 53 99 80 oder mailen Sie uns an info@freie-schulen.de.

Für die Genehmigung von Ersatzschulen in freier Trägerschaften ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig. Ergänzungsschulen müssen dem Regionalen Landesamt angezeigt werden. Die Einzelheiten sind in § 142 ffn des Niedersächsischen Schulgesetzes geregelt. Nähere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Regionalen Landesamt für Schule und Bildung oder im Merkblatt zum Genehmigungsverfahren.